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Ich bin Wahlärztin. Das bedeutet für Sie:

Entspannte Atmosphäre mitten im Grünen
Viel Zeit und Einfühlungsvermögen für Patienten
Kompetente Diagnostik und Therapie
Geringe Wartezeiten

Wie funktioniert das Wahlarztwesen?

Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Kassenverträge. Daher können die erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen verrechnet werden.

Die Kosten für den Arztbesuch müssen zunächst selbst von Ihnen übernommen werden.

Sie erhalten eine detaillierte Honorarnote, auf der sämtliche Leistungen, entsprechend dem Katalog des Krankenkassensystems aufgelistet sind. Die Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie erhalten ca. 80% des Betrages, den ein Kassenarzt für die Leistung erhalten hätte zurück. (WICHTIG: nicht 80% des Honorars!). Das nötige „Beiblatt“ bzw. die entsprechende Adresse erhalten Sie gerne von mir.

Sollten Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, kann die Honorarnote selbstverständlich auch bei dieser vorgelegt werden.

Die Wahlarztrezepte werden von der Apotheke wie Kassenrezepte behandelt; das gleiche gilt für Überweisungen, Verordnungen und Zuweisungen zu den jeweiligen Instituten.

Jede Ordination ist vor Ort bar zu bezahlen.